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AGB

1. Geltungsbereich der AGB

Fotichaschte Events GmbH erbringt die Leistungen ausschliesslich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB).

2. Preise

Der in der Preisliste aufgeführte, oder individuell vereinbarte Preis, beinhaltet sämtliche Leistungen die aufgeführt sind. Zusätzliche Leistungen werden individuell vereinbart und verrechnet. Fotichaschte Events GmbH behält sich das Recht vor, die Paketpreise und deren beinhaltete Leistungen jederzeit anzupassen. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung des Materials. Diese kann entweder direkt hinzugebucht werden, oder aber der Mieter kümmert sich selber um eine Versicherung.

​3. Bezahlung

Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, spätestens jedoch 7 (sieben) Tage vor dem Event. Wird die Rechnung nicht 7 Tage vor dem Event bezahlt, behält sich Fotichaschte Events GmbH vor, die gemietete Fotobox nicht zu liefern. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins in Höhe von 5 % fällig. Zusätzlich wird pro Mahnung eine Administrationsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt. Fotichaschte Events GmbH behält sich das Recht vor, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten, oder ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Entsprechend zusätzlich anfallende Kosten werden auf den Kunden abgewälzt.

Fotichaschte Events GmbH behält sich vor, bei grösseren Aufträgen eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

4. Stornierung und Vertragswiderruf

Bei einer Stornierung des Kunden im Zeitraum zwischen Buchung und 60 Tage vor dem Anlass kann der Kunde gegen Zahlung einer Auftragsentschädigung in Höhe von CHF 100.- (administrativer Aufwand, Beratung etc.) vom Vertrag zurücktreten. Allfällige, zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Kosten (Materialbestellung, Grafikarbeiten etc.) werden zu 100 % weiterverrechnet (Stundenansatz: CHF 160.-). Stornierungen welche später erfolgen werden wie folgt gehandhabt:

  • 59 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50% der Gesamtsumme
  • Weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 75 % der Gesamtsumme

5. Haftung und Schadenersatz

Für Schäden jeglicher Art, haftet Fotichaschte Events GmbH nur, sofern Vorsatz und Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sollte der Kunde Mängel/Fehlfunktionen feststellen, so ist er verpflichtet diese sofort (Support von 09:00 bis 23:00 Uhr erreichbar) mitzuteilen. Im Nachhinein gemeldete Mängel/Fehlfunktionen werden nicht akzeptiert.

Das Material wird nach der Rückgabe durch Fotichaschte Events GmbH getestet und überprüft. Allfällige Mängel, welche durch normale Nutzung nicht zu Stande kommen, werden dem Kunden weiterverrechnet.

Fotichaschte Events GmbH stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Geräte während mindestens 80 % der vereinbarten Nutzungszeit einsatzbereit sind. Kommt es während der Mietzeit auf Grund von Grobfahrlässigkeit durch Fotichaschte Events GmbH zu einem Ausfall, woraufhin die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können, wird dem Kunden eine Anteilsmässige Minderung der Gesamtsumme gewährt.

6. Urheberrecht, Datensicherung und Nutzungsrecht

Der Kunde akzeptiert, dass die notwendigen persönlichen Daten zur Abwicklung des Auftrags auf Datenträgern gespeichert werden. Mit der definitiven Buchung stimmt er der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu. Sowohl die Löschung der Daten, als auch der Widerruf der Einwilligung steht dem Kunden jederzeit zu, sofern die vereinbarten Leistungen abgeschlossen sind.

Dem Kunden werden sämtliche erstellten Fotos/Videos/GIFs nach dem Anlass in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist selbst für die datenschutzkonforme Sicherung dieser Daten verantwortlich. Nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten werden alle Fotos/GIFs/Videos gelöscht.

Bei allen an Fotichaschte Events GmbH übertragenen Dateien (Bild, Ton etc.) liegt es in der Verantwortung des Kunden, dass er über sämtliche Nutzungsrechte verfügt, welche für die Durchführung des Anlasses notwendig sind.

Fotichaschte Events GmbH gilt als Urheber aller im Rahmen der Miete gemachten Aufnahmen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht zur Veröffentlichung der Aufnahmen eingeräumt. Die Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Zustimmung von Fotichaschte Events GmbH. Fotichaschte Events GmbH kann verlangen, als Urheber der Aufnahmen genannt zu werden. In diesem Falle ist unter den Fotos der Vermerk «©Fotichaschte.ch» anzubringen.

7. Referenznennung

Fotichaschte Events GmbH ist berechtigt, nach Durchführung des Anlasses den Vertragspartner als Referenzkunden (inkl. Firmenlogo) aufzuführen und zu Werbezwecken zu nutzen.

​8. Schlussbestimmungen

Wenn gewisse Bestimmungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so bleiben alle anderen vertraglichen Bedingungen gültig.

9. Gerichtsstand

Grundsätzlich gilt schweizerisches Recht. Für Klagen ist das Gericht in Zürich zuständig. Falls der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat, gilt ebenfalls Zürich als Gerichtsstand.

Zürich, März 2024